Auch wer sich im Ruhestand befindet, wird mit dem Thema Steuern konfrontiert, denn sowohl private als auch gesetzliche Altersbezüge sind von Steuern nicht befreit und müssen im Rahmen einer jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt angegeben werden.
Da Altersbezüge meist unterschiedlich besteuert werden, ist die Steuererklärung meist sogar noch komplexer als in Berufsjahren. Die steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen sowie Altersbezügen haben sich seit dem Jahr 2005 zudem grundlegend verändert, weshalb eine aufklärendes Gespräch mit einem Experten empfehlenswert ist.
Anleger, die in Sachwerte und Kapitalanlagen investieren möchten, sollten sich deshalb bereits jetzt von Competent Investment Central zum Thema Steuern informieren lassen. Neben allen steuerrechtlichen Fragen, unterstützen wir Sie auch bei der Recherche und Antragstellung zu staatlichen Fördermöglichkeiten in private Investitionen wie Riester-Verträge, Rürup-Verträge, Direktversicherungen sowie Pensionsfonds und Pensionskassen.